Technische Hilfe rund um die Uhr
für Anforderer von Feuerwehr, Polizei und zuständigen Behörden
Bei Einsätzen zur friedensmäßigen Gefahrenabwehr und bei größeren Unglücksfällen wird das THW im Rahmen der Amtshilfe von den für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen angefordert. Diese Amtshilfe durch das THW ist gesetzlich geregelt. Anforderungen auf örtlicher Ebene (Gemeinde, Polizeirevier, Feuerwehr etc.) laufen über den Ortsbeauftragten des zuständigen Ortsverbandes, im Kreis Lippe also beispielsweise über das Einsatztelefon des OV Detmold oder per Funkalarmempfänger über die Leitstelle Lippe.
Wenn bei größeren Schadenereignissen bzw. im Katastrophenfall die THW-Einheiten überörtlich zentral koordiniert werden müssen, kann das THW durch die zuständigen Behörden (Kreisverwaltung, Bezirksregierung, Polizeidirektion etc.) bei der Regionalstelle Bielefeld angefordert werden. Auch hier kann die Kontaktaufnahme über den nächsten Ortsverband oder direkt über das Einsatztelefon der Regionalstelle erfolgen. Auf diesem Weg ist es auch möglich, Fachgruppen aus anderen Ortsverbänden, Regionalbereichen oder Landesverbänden zu alarmieren.
Einsatztelefon für behördliche Anforderer
Für die Gefahrenabwehr zuständige Stellen können uns 24 Stunden am Tag unter folgender Rufnummer erreichen:
0172 6470787
Für alle nicht einsatzbezogenen Anfragen beachten Sie bitte unsere Erreichbarkeiten unter Kontakt.